Donnerstag, 6. September 2012

Debate about Monism and Dualism

After the first week of the LL.M. Program here at Stockholm University I've had an interesting discussion together with the lecturer and one of my dear colleagues about monism and dualism within Public International Law (and of course European Law).

After some research for this topic here is my conclusion.

Professor Heribert Franz Köck who tought at Johannes Kepler University in Linz Austria starts his introduction of this issue qoutes Alfred Verdross who speaks about an entity of law which devided into national and international law. Now it is up to the subject, the state, itself to decide whether to devide this entity or not.

Starting with dualism, this view manifests that there is a complete distinction between national and international law. It argues with the different approaches of law making and the different fields both are trying to regulate. A conflict between those two is therefore impossible. (Just as Stadlmeier in his explanation).

The monistic view however has a different approach and sees and entity of law even though there are different means of creating a law as such and it does not deny that there might be different adressees for a specific provision. Whereas in public international law mostly its subject are effected (exeption e.g. human rights law) national law has mostly a direct approach towarts natural persons. The huge difference compared to dualism is, that it points out that often natioanl matters can be influenced by international law as well. Thus a conflict is possible.
This theory gives premacy to norms set up through international law. Whereas a radical view of monism annuls the natioanl provision in favour of the international one, the smoother view sets up a lesser harsh approach.

As an example Germany's Art. 25 of the constitution gives premacy to public international law stating that they are part of the law and have priority over national law. Austria follows the same approach in its constitution under Art. 9 ( in connection with Art. 49), but without giving priority to one of those legal fields. The Constitutional Court however decided in the "Vermögensvertrag Polen"-Case in favour of Public International Law.

However the transformation of international law is a different story whether there is need for such an action or not. Thus it is possible that on the material side international law is used but formally as a national provision.
Additionally to come to the core of the discussion is the missing willingness of national courts to take on international provision often because of missing knowledge or simply because they refuse to use the given "foreign" provisions. This is does also not have an influence of the question whether a state runs a dualistic or monistic system.

Finally to conclude this discussion it is to say that basically the monist system takes over the dualistic view as international law has become more important (not at least because of the Vienna Convention on the Law of the Treaties, but also because of other factors) and took over a lot of other fields such as the Criminal Law sector. Just compare the provision stated in the ICCPR or the ECHR with the national penal codes of parties to these treaties. Furthermore especially treaty law as a source of international law can and does have an impact on the citizens and other legal persons of state. Thus comparing the discussed approaches questions the efficiency and existence of dualism in general.

Sources:

Heribert Franz Köck - Völkerrecht
Sigmar Stadlmeier - Völkerrecht I
ris.bka.gv.at

Mittwoch, 29. August 2012

Die Debatte um die Wehrpflicht

Die Verteidiungspolitik in den letzten Jahren hat sich europaweit gewandelt. Viele Staaten schafften ihre Wehrpflicht ab oder sind gerade dabei dies zu tun, und selbst in Österreich diskutiert man seit längerer Zeit ob denn nicht ein Berufsheer viel effektiver wäre, da es doch einige Vorteile mehr bringen würde. Minister Darabos spricht in erster Linie immer von Effizienz sowie beim Personal als auch bei den Kosten. Sieht man jedoch etwas genauer hin so führen diese Aspekte langfristig in die Irre.

Zum Thema Kosten kann man pro und contra argumentieren. Der Vorteil eines Berufsheeres liegt eindeutig darin, dass die Ausbildungskosten per se auf die Dauer niedriger bleiben werden, denn man spart sich alle 6 Monate neue Rekruten auszubilden. Ein ständiges Personal bietet hier die Möglichkeit zu sparen. Auf der anderen Seite kostet ein Berufssoldat mehr Geld und gibt sich auf die Dauer mit dem Dienstgrad eines Rekruten nicht zufrieden was uns zur Problematik bringt welches Personal letztlich zur Verfügung steht.

"For peanuts you get monkeys" . ein schöner Spruch, der nicht nur für das große Vorbild Darabos, Schweden spricht. Schweden hat sowohl Wehrpflicht als auch Neutralität abgeschafft und ist, glaubt man so manchen Offizieren nicht mehr aus eigener Kraft in der Lage sich nur annähernd selbst zu verteidigen. Hierzu kommt, dass den Soldaten (noch) nichts anderes übrig bleibt als in den Auslandseinsatz zu gehen um überhaupt in Schweden auf eigenen Beinen für den Lebensunterhalt sorgen zu können. Dem nicht genug, ist ein solches Dienstverhältnis befristet, was bedeutet, dass ein Soldat nachdem er die maximale Dienstzeit hinter sich gebracht hat plötzlich vor dem Nichts steht, wenn er nicht früh genug vorgesorgt hat. Das wirft die Frage auf wer sich jetzt noch für einen solchen Dienst melden wird? Da aus eigener Erfahrung gerade unser Heer ohnehin schon ein Problem mit rechtem Gedankengut hat, wird sich diese Richtung wohl kaum ändern. Dazu kommt die vermehrte Begeisterung aus wohl finanziellen Gründen für Auslandseinsätze, die aber ein besonderes Verständnis für andere Kulturen sowie für deren Ausnahmesituation benötigen um erfolgreich absolviert werden zu können. Gerade Österreich hat hier einen sehr guten Ruf zu verlieren.
Um beim Beispiel Schweden zu bleiben: Hier gibt es den Ausdruck "mer pang för peng", was frei übersetzt bedeutet, dass man mehr Action für sein Geld haben will. Ganz klar ein Berufsheer hat in Friedenszeiten nicht viel zu tun und darauf zu warten, dass gerade in unseren Breitengraden ein Krieg ausbricht könnte noch einige Jahre dauern. Jemand der sich jedoch für ein Berufsheer entscheidet wird sich nicht nur mit der Landesverteidigung auf Dauer begnügen, daher wartet man nicht auf einen Konflikt, sondern geht eben gezielt dorthin wo es brennt. Auch Darabos und so mancher General werden diese Möglichkeit vor Augen haben.

Jetzt wird aber die Neutralität angegriffen, ein sehr emotionales Thema seitens der Politik. Im Falle des früher neutralen Schwedens war dies ein faktischer Zustand, jedoch kein rechtlicher. In Österreich ist dies jedoch anders. Österreich hat sich mit dem Bundesverfassungsgesetz (nicht mit dem Staatsvertrag und auch nicht beim Moskauer Memorandum) zur immerwährenden Neutralität rechtlich dazu verpflichtet. Inwieweit man tatsächlich noch neutral ist, ist einanderes Thema, dass den Rahmen hier sprengen würde. Es reicht hier anzuführen, dass Art. 103 der UN Charta das nationale Recht derogiert, wenn es darum geht den Verpflichtungen seitens der Vereinten Nationen nachzukommen und im Rahmen der kollektiven Sicherheit seinen Beitrag zu leisten. Österreich kann also vom Sicherheitsrat dazu verpflichtet werden bei Peace Keeping und Peace Enforcement Missionen Beiträge zu leisten. Ich verweise hier insbesondere auf die Kapitel VI und VII der Charta. Das beudetet, dass wir hier ein rechtliches wohl aber weniger ein praktisches Problem haben unsere Neutralität aufrecht zu erhalten. Auf der anderen Seite steht die EU, die sich nach dem Lissabon Vertrag besonders verändert hat und die GASP unter anderem in eine große Rechtspersönlichkeit vereinigt hat. Irland hat sich im Laufe der Verhandlungen Beispielsweise immerwieder Zugeständnisse gesichert, Österreich weniger, dennoch gibt es Möglichkeiten gemeinse Vorgehen zu unterbinden da diese Beschlüsse Einstimmigkeit erfordern anstatt einer qualifizierten Mehrheit (bei der Österreich überstimmt werden könnte).  Ich verweise hier auf Art. 42 Z2. EU. Hier könnte sich jedoch über kurz oder lang ein politisches Problem anbahnen würde Österreich hier ständig auf seine Neutralität pochen und blockieren selbst wenn Z1 ausdrücklich auf die UN. Charta hinweist.

Ein anderer emotionaler Aspekt ist die Zeit, die jungen Männern einfach geraubt wird. Bleiben wir ehrlich. 6 Monate sind keine Ewigkeit und vergleichsweise kurz auf ein ganzes Leben gerechnet. Kritisch zu betrachten sind jedoch die Aufgaben die beim Heer auf einen Rekruten warten.

Nach diesem kurzen Umriss zu diesem Thema komme ich für mich zu folgender Lösung:
Die Wehrpflicht gehört beibehalten, jedoch reformiert. Was es braucht ist in erster Linie Effizienz die junge Menschen, und hier Frauen wie Männer (wenn Gleichberechtigung, dann richtig), einzusetzen und diese auf 3 Säulen zu tragen. Einer zivilen, einer militärischen und den Katastrophenschutz. Letzteres könnte durch eine große Anzahl an Pionieren beim Bundesheer gelöst werden. So würden gerade junge Menschen sehr viel für sich mitnehmen, andere Perspektiven entdecken, ihre "Social Skills" entwickeln und die Zeit nutzen. (Es ist im Rahmen meiner Diplomarbeit bei einem Interview mit Major Fresker auch das interessante Argument Integration gefallen) Gleichzeit fungiert dieser Weg als Jobmotor. Arbeitslose kommen in einen Berufsrythmus und andere bleiben dabei und finden vielleicht einen Job. Dafür muss der Staat sowie das Volk bereit sein Investitionen zu tätigen und um etwaige Verluste auszugleichen sollte es soziale Vergünstigungen im Rahmen eines zukünftigen Studiums/Berufes geben. Gleichzeitig muss das Führungspersonal besser ausgebildet und ausgewählt werden, damit nicht jeder x-beliebige seinen Minderwertigkeitskomplex in einem solchen Rahmen ausleben kann.
Ein trauriges, jedoch unumgängliches Argument für die Wehrpflicht ist das Eintreffen einer Katastrophe ob jetzt seitens der Natur oder in Form eines bewaffneten Konflikts. Berufssoldaten haben eine sehr begrenzte Anzahl, wo hingegen das Modell der Wehrpflicht so wie wir sie heute haben es erlaubt männliche Staatsbürger bis mitte 50 wieder einzuberufen. Die Infrastruktur aufrecht erhalten und mit einer Waffe umgehen kann man selbst nach 30 Jahren immer noch, was die Truppenstärke um ein vielfaches erhöht.

Darüber hinaus hat man zu bedenken, dass man als Staatsbürger nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat, die über das Zahlen von Steuern hinausgehen.

Background und Quellen zu diesem Thema:
  • Diplomarbeit zum Thema: "Die schwedische Neutralität - Sicherheitspolitik im Wandel" mit Fachinterviews aus dem schwedischen Militär
  • Spezialisierung als Student auf die Fächer: Europarecht, humanitäres Völkerrecht, Human Rights, Internationales Strafrecht
  • Ausgelassen wurden einige Aspekte des Neutrlitätsrechts, insbesondere des dauernd neutralen Staates in Bezug auf die sog. "bewaffnete Neutralität"

Sonntag, 26. August 2012

about starting a new blog

Hey there!

This blog will deal mainly with issues within European Law as well as International Law.
The language will change between German, English and Swedish.

About myself: I'm and Austrian law student focusing on the above mentioned fields who currently lives in Sweden to get this very special experience and education. So it might happen that my entries are quite influenced by what is happening in Scandinavia or Austria, which includes that sometimes the language will change and my writing will be about local politics or law matters.

I'm looking forward to interesting discussions and would like to have them in a friendly manner.

So have fun! ;)

cheers
Christian